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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in St. Gallen

Bei der juristischen Aufarbeitung von Problemen, die in Verbindung mit unserem Job stehen, reagieren wir oft besonders sensibel und emotional. Dabei spielt weniger die Art der Problematik eine Rolle, sondern vielmehr die Tatsache, dass es sich um einen gravierenden Einschnitt in unser persönliches Leben handelt.

Bei der juristischen Aufarbeitung von Problemen, die in Verbindung mit unserem Job stehen, reagieren wir oft besonders sensibel und emotional. Dabei spielt weniger die Art der Problematik eine Rolle, sondern vielmehr die Tatsache, dass es sich um einen gravierenden Einschnitt in unser persönliches Leben handelt.

Bei der juristischen Aufarbeitung von Problemen, die in Verbindung mit Mitarbeitern stehen, reagieren Arbeitgeber oftmals sehr emotional. Dabei spielt weniger die Art der Problematik eine Rolle, sondern vielmehr die Tatsache, dass es sich um einen gravierenden Vertrauensverlust in der eigene Firma handelt.

Anwalt Arbeitsrecht: Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag?

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht, wenn es um Ihre Kündigung geht.

Ihnen als Arbeitgeber können wir speziell bei diesen Themen helfen:

Eine Kündigung oder Freistellung  und der damit einhergehende Stellenverlust kann durchaus existenziell bedrohlich sein, nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich. Entsprechendes gilt auch für Mobbing, sexuelle DiskriminierungArbeitsüberlastung und Stress (Stichwort: Burnout) am Arbeitsplatz.

Eine Kündigung oder Freistellung und der damit einhergehende Stellenverlust kann durchaus existenziell bedrohlich sein, nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich. Entsprechendes gilt auch für Mobbing, sexuelle DiskriminierungArbeitsüberlastung und Stress (Stichwort: Burnout) am Arbeitsplatz.

In solchen Bereichen stellen sich viele wichtigen Fragen: Ist z.B. die vorliegende Entlassung juristisch korrekt oder allenfalls missbräuchlich? Ist der Inhalt eines Arbeitszeugnisses korrekt und rechtskonform? Wie ist mit Geschehnissen umzugehen, die einen diskriminierenden oder sexuellen Hintergrund haben? Habe ich wegen dem Austritt Anspruch auf eine Entschädigung oder Abfindung? Wurde der Lohn korrekt ausbezahlt? Habe ich Anspruch auf einen Bonus (Gratifikation oder variabler Lohn)? Werden meine Überstunden bzw. Überzeiten finanziell entschädigt? Wie verhält es sich mit dem Konkurrenzverbot nach dem Vertragsende? Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit (Gelder der Arbeitslosenkasse, Einstelltage etc.)?

In solchen Bereichen stellen sich viele wichtigen Fragen: Ist z.B. die vorliegende Entlassung juristisch korrekt oder allenfalls missbräuchlich? Ist der Inhalt eines Arbeitszeugnisses korrekt und rechtskonform? Wie ist mit Geschehnissen umzugehen, die einen diskriminierenden oder sexuellen Hintergrund haben? Habe ich wegen dem Austritt Anspruch auf eine Entschädigung oder Abfindung? Wurde der Lohn korrekt ausbezahlt? Habe ich Anspruch auf einen Bonus (Gratifikation oder variabler Lohn)? Werden meine Überstunden bzw. Überzeiten finanziell entschädigt? Wie verhält es sich mit dem Konkurrenzverbot nach dem Vertragsende? Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit (Gelder der Arbeitslosenkasse, Einstelltage etc.)?

Als Spezialisten im Arbeitsrecht sind wir besonders erfahren und qualifiziert bei folgenden Themen:

Ihnen als Mitarbeiter können wir als Spezialisten im Arbeitsrecht bei folgenden Themen helfen:

  • Kündigung und Auflösung des Arbeitsvertrages
  • Erlangung von Entschädigungen und Abfindungen in angemessener Höhe nach Kündigung
  • Prüfung und Erstellen von Arbeitszeugnissen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch Reglemente aller Art: Personal etc.)
  • Konflikte am Arbeitsplatz (sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Bossing etc.)
  • Prüfung und Durchsetzung von Lohnforderungen (Bonus, Überzeiten, Ferien etc.)
  • Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag auflösen oder kündigen möchten
  • Wenn Sie eine Entschädigung oder Abfindung in angemessener Höhe erlangen möchten
  • Wenn Sie der Meinung sind, Ihr Arbeitszeugnis ist nicht korrekt geschrieben worden.
  • Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen möchten.
  • Wenn Sie Konflikte am Arbeitsplatz, wie sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder Bossing ausgesetzt sind.
  • Wenn Sie Lohnforderungen prüfen oder durchsetzen möchten (Bonus, Überzeiten, Ferien etc.)
  • Sie möchten Mitarbeiter ordentlich kündigen
  • Sie möchten Ärger bei Abfindungen und Entschädigungen vermeiden
  • Sie möchten ein Arbeitszeugnis erstellen, das nicht anfechtbar ist.
  • Sie möchten Ihre Arbeitsverträge vor dem herausgeben prüfen lassen.
  • In Ihrer Firma herrschen Konflikte wegen sexueller Belästigung oder Diskriminierung
  • Sie möchten Lohnforderungen, die gegen Sie bestehen anfechten.
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Wir helfen schnell.
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Ein Stellenverlust hat erheblichen Einfluss auf die Lebensplanung. In solchen Situationen können Informationen aus dem Internet und Ratschläge aus dem Bekanntenkreis zwar hilfreich sein, sie ersetzen bei der rechtlichen Beurteilung aber nicht das Hinzuziehen eines Profis. 

Denken Sie daran, dass Ratschläge aus dem Internet und Bekanntenkreis zwar hilfreich sein können, aber niemals die rechtliche Beurteilung eines Anwalts für Arbeitsrecht ersetzen können. Ein Stellenverlust hat bereits erheblichen Einfluss auf die Lebensplanung, überlassen Sie hier nichts dem Zufall. 

Neben den wirtschaftlichen
Folgen ist der Verlust der Arbeitsstelle
auch emotional belastend.

Arbeitsverlust belastet nicht
nur finanziell, sondern auch emotional.

Egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen stehen für Sie ein und suchen die für Sie passende Lösungen und, wenn es angezeigt ist, vertreten Sie oder Ihr Unternehmen vor allen Schlichtungsbehörden und Gerichten.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen stehen für Sie ein und suchen die für Sie passende Lösungen und, wenn es angezeigt ist, vertreten Sie vor allen Schlichtungsbehörden und Gerichten.

Was ist zu beachten?

Für Arbeitgeber ist es sinnvoll, sich bereits bei kleineren Rechtsfragen kompetente Partner an die Seite zu holen, um juristische Fallstricke zu vermeiden. Denkbar sind viele Bespiele: Wie muss eine einwandfreie Mitarbeiterbeurteilung aussehen? Wie richtig umgehen mit strafrechtlichen Handlungen von Arbeitnehmern wie z.B. Diebstahl, Veruntreuung oder Urkundenfälschung? Was ist zu tun, wenn es im eigenen Betrieb persönliche Konflikte gibt oder der Vorwurf von Diskriminierung im Raum steht? Wie leite ich eine interne Untersuchung juristisch korrekt? Wie kündige ich einen Arbeitnehmer möglichst sorgsam und unter Vermeidung juristischer Streitigkeiten? Auf was muss ich beim Bewerbungsprozess achten?

Als Arbeitgeber werden Sie nicht nur mit vielen arbeitstypischen Rechtsfragen konfrontiert, sondern auch mit einer Vielzahl von Fragestellungen in angrenzenden Rechtsgebieten, zum Beispiel zum Gleichstellungs- oder Datenschutzgesetz. Bei Arbeitseinsätzen von
Arbeitnehmerin im Ausland oder von Ausländern in der Schweiz sind zudem Rechtsfragen zu Aufenthaltsbewilligungen zentral (Entsende- und/oder Ausländer- und Integrationsgesetz). Bei all diesen Themen stehen Ihnen die Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in St. Gallen gerne
zur Verfügung.

Schwerpunkte Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag: Gestaltung & Aufhebung

Hier werden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt. Arbeitsverträge können schriftlich aber auch mündlich geschlossen werden. Um für Rechtssicherheit zu sorgen empfiehlt sich die schriftliche Form.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, sowie deren Aufhebung durch eine Entlassung.

Arbeitszeugnis: Gerecht?

In einem Arbeitszeugnis werden Dauer und Art der Tätigkeit, sowie Kenntnisse und Leistungen des Arbeitnehmers dokumentiert. Ein Arbeitszeugnis muss vollständig sein, der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Es darf keinerlei „versteckte“ Codes enthalten. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen prüfen Ihr Zeugnis dahingehend, unterstützen aber auch Arbeitgeber bei der korrekten Erstellung von Zeugnissen und Mitarbeiterbewertungen/-beurteilungen [Performance Reviews, Performance Improvement Plan (PIP) , MAB usw.].

Aufhebungsvertrag

Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, so kann dies auch mittels eines Aufhebungsvertrages geschehen. Hier können dann eventuelle Abfindungen oder eine Freistellung geregelt werden. Damit es hinterher nicht zu eventuellen Problemen, z.B. beim Bezug von Arbeitslosengeldern oder Sperrfristen kommt, empfiehlt sich vor der Unterzeichnung eine Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen.

Mobbing / Bossing

Mobbing / Bossing kommt in Arbeitsverhältnissen immer wieder vor, ist aber arbeitsrechtlich nicht geregelt. Das Schweizer Bundesgericht definiert Mobbing als ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. Das Schikanieren kann in einem Job in ganz verschiedenen Formen auftreten, weshalb es sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer lohnt, solche Situationen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu treffen.

Beim Bossing handelt es sich um eine Form des Mobbings, bei der ein Vorgesetzter dem Mitarbeiter mit dem Ziel zusetzt, das Unternehmen zu verlassen, ohne ihm ordentlich kündigen zu müssen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen beraten Sie bei Bedarf gerne, wie Sie mit Mobbing / Bossing Situationen umgehen sollten und was für Ansprüche daraus entstehen können.

Fristlose Entlassung

Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis per sofort beendet. Sie wird dann ausgesprochen, wenn die Wahrung der vorgeschriebenen Fristen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Eine fristlose Entlassung kann nicht ohne triftigen Grund ausgesprochen werden. Vor einer allfälligen oder nach Aussprache einer fristlosen Kündigung ist Eile geboten, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. Sollten Sie von einem fristlosen Rauswurf betroffen sein oder als Arbeitgeber eine derartige aussprechen wollen, empfiehlt es sich, möglichst schnell mit einem unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen zu sprechen.

Insolvenz des Arbeitgebers (Konkurs)

Bei einer Insolvenz bzw. beim Konkurs Ihres Arbeitgebers empfiehlt es sich, sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um nicht seiner Rechte und Ansprüche verlustig zu gehen. Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit der Konkurseröffnung. Der Insolvenzverwalter/ Konkursverwalter hat hier verschiedene Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Auch im Hinblick auf eine eventuell folgende Arbeitslosigkeit und den damit einhergehenden Leistungsansprüchen, ist es ratsam, einen Spezialisten hinzuzuziehen.

Eine fristlose Kündigung kann nicht ohne triftigen Grund ausgesprochen werden.

Kündigungsschutz

In der Schweiz kann ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt und somit beendet werden (Kündigungsfreiheit).

Bei der Kündigungsaussprache sind allerdings auch verschiedene juristische Fallstricke zu beachten. Dazu zählen mitunter die gesetzlichen Sperrfristen, die einzuhalten sind. Sperrfristen sind Phasen, in denen eine ausgesprochene Entlassung nichtig ist, also keine Rechtswirkung entwickelt (z.B. bei Schwangerschaft, Krankheit, Militärdienst).

Im Bereich Kündigungsschutz werden aber auch Themen wie Konkurrenzverbote, Abfindungen oder Zeugnisse tangiert und bedürfen einer juristischen Betrachtung. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen beraten Sie bei Bedarf gerne zu allen Fragen in Verbindung mit Kündigungen.

Missbräuchliche Kündigung

Einer der grössten Streitpunkte im Arbeitsrecht im Zusammenhang mit der Kündigung ist die Frage, ob diese aus missbräuchlichen bzw. treuwidrigen Gründen ausgesprochen wurde. Ist eine Aufhebung missbräuchlich hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von bis zu 6 Monatslöhnen.

Eine Aufhebung des Arbeitgebers kann aus verschiedenen Gründen missbräuchlich bzw. treuwidrig sein:

  • Wegen einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitnehmers, die in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht.
  • Um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln (Vereitelungskündigung).
  • Weil der Arbeitnehmer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht (Rache­kündigung)
  • Eine Entlassung in Verletzung der erhöhten Fürsorgepflicht im Alter (Alterskündigung

Diese Auflistung ist nicht in keiner Weise abschliessend, das heisst, es können auch andere Gründe oder Motive eine Missbräuchlichkeit begründen. Ob ein Arbeitsverhältnis missbräuchlich gekündigt worden ist, liegt letztlich im Ermessen des Gerichts.

Achtung: Wird sie als missbräuchlich betrachtet, müssen wichtige formelle Schritte ergriffen werden, vor dem Vertragsende. Es empfiehlt sich, sich diesbezüglich fachkundigen Rat von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in St. Gallen hinzuzuziehen.

Je nach Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Bonus auch bei einem unterjährigen Austritt.

Lohnstreitigkeit / Bonus

Geht es um verdienten Lohn, der nicht oder nicht vollständig vom Arbeitgeber ausbezahlt wird, so ist oft Eile geboten, denn es geht oft um Ihre Existenz. Es daher angezeigt, umgehend Massnahmen zu treffen. Deshalb empfiehlt es sich, sich umgehend mit einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen in Verbindung zu setzen, der für Sie prüfen kann, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Zu Streitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern kommt es oft beim sog. Bonus (Gratifikation oder variabler Lohnbestandteil)Je nach Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Bonus auch bei einem unterjährigen Austritt oder bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Bonusstreitigkeiten.

Arbeitgebern stehen wir zudem für die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages in Bezug auf den Bonus gerne zur Verfügung.

Öffentliches Personalrecht

Bei Arbeitsverhältnissen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (z.B. Bund, Kanton, Stadt, Gemeinde, Spitäler, Schulen, Universitäten etc.) sind in der Regel andere Rechtsgrundlagen zu beachten als bei einem privaten Arbeitgeber. Massgebend sind in diesen Fällen die Bestimmungen des öffentlichen Personalrechts (z.B. nach dem Personalgesetz des Kantons St. Gallen).

Die erwähnte Unterscheidung ist bei der Beurteilung vieler Rechtsfragen entscheidend. So gelten im öffentlichen Personalrecht im Vergleich zum schweizerischen Privatrecht (Obligationenrecht, OR) etwa strengere Normen, ob und wann Kündigungen ausgesprochen werden können. Zudem muss im ganzen Kündigungsverfahren das rechtliche Gehör des Arbeitnehmers zwingend gewahrt werden. Ausserdem müssen sämtliche Anordnungen des öffentlichen-rechtlichen Arbeitgebers die staatlichen Grund­prinzipien einhalten (z.B. Verhältnismässigkeit). Ansprüche aus einem öffentlichen-rechtlichen Arbeits­verhältnis werden nicht vor den ordentlichen Zivilgerichten beurteilt, sondern sind im verwaltungs­rechtlichen Verfahren zu behandeln.

Im öffentlichen Personalrecht können wir auf einschlägige Erfahrung zurückgreifen. Zu den wichtigsten Themenkrisen zählen:

Kündigungsschutz

  • Prüfung und Begleitung eines Verfahrens zur Kündigung eines Arbeitnehmers in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit dessen Leistung oder Verhalten (z.B. Einhaltung der Bewährungsfrist und des rechtlichen Gehörs).
  • Einforderung und Prüfung von Entschädigungen wegen Missbräuchlichkeit oder fehlender sachlicher Rechtfertigung der Kündigung
  • Prüfung von Kündigungen, die zur Unzeit (Sperrfrist: z.B. Krankheit) oderwegen Diskriminierung (z.B. Geschlecht), Alter oder Invalidität ausgesprochen werden.
  • Prüfung von Kündigungen aus wichtigem Grund (fristlose Entlassungen)
  • Auflösung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen
  • Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Abfindungen (z.B. § 26 Personalgesetz Zürich).

Jede Frage, jede Situation ist rechtlich individuell zu prüfen. Kontaktieren Sie bei Bedarf unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in St. Gallen. Wir beraten Sie gerne und vertreten Sie im Verwaltungsverfahren und vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen im Arbeitsrecht

Wie soll man bei einer missbräuchlichen Kündigung vorgehen?

Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus einem Grund gemäss Art. 336 OR oder einem anderen, in der Rechtsprechung anerkannten Grund ausgesprochen wird. Will man die Missbräuchlichkeit einer Kündigung geltend machen, so muss man sowohl die Einsprachefrist als auch die Klagefrist einhalten. Die Einsprache muss schriftlich an den Arbeitgeber gerichtet werden und muss am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses bei ihm eingetroffen sein. Die Klage muss innert 180 Tagen seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Wie müssen Lohnkürzungen lohnrechtlich abgewickelt werden?

Lohnkürzungen sind zulässig, jedoch muss die Kündigungsfrist des geltenden Vertrags eingehalten werden, bevor der tiefere Lohn ausgerichtet wird (Änderungskündigung). Änderungskündigungen sind einzig dann unrechtmässig, falls sie als missbräuchlich eingestuft werden müssen. Dies ist der Fall, wenn die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer unbillig ist und sich weder durch betriebliche noch durch marktbedingte Gründe rechtfertigen lässt. Die Änderungskündigung darf auch nicht gegen zwingende rechtliche Bestimmungen (Beispiel: Gesamtarbeitsvertrag) verstossen.

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtskräftig?

Ja, im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Ein Arbeitsvertrag ist also auch gültig, wenn er mündlich abgeschlossen worden ist. Aus Beweiszwecken empfiehlt es sich jedoch, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschliessen. Gewisse Angaben zum Arbeitsverhältnis müssen von Gesetzes wegen immer schriftlich festgehalten werden. Beispielsweise muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – falls das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder mindestens für einen Monat eingegangen wurde – schriftlich über die Namen der Vertragsparteien, den Arbeitsbeginn, dessen Funktion, den Lohn und die wöchentliche Arbeitszeit informieren.

Welche Punkte müssen bei einem Aufhebungsvertrag beachtet werden?

Ein Aufhebungsvertrag hat drei Hauptpunkte zu beinhalten, nämlich die Namen der Parteien, den übereinstimmenden Willen zur Vertragsauflösung und den Zeitpunkt, auf den der Vertrag aufgelöst werden soll. Überdies können weitere Punkte geregelt werden, wie etwa eine Freistellung, verbleibende Ansprüche (Ferien, Überstunden, Gewinnbeteiligung) und fortdauernde Pflichten (seitens des Arbeitgebers beispielsweise Versicherungsleistungen, seitens des Arbeitnehmers beispielsweise die Geheimhaltungspflicht). Weiter empfiehlt sich eine Saldoklausel, gemäss welcher sich die Parteien als auseinandergesetzt erklären und auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichten.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber nach der Kündigung nicht mehr zahlt?

Kann ein Versehen ausgeschlossen werden, so ist der Arbeitgeber in einem ersten Schritt schriftlich und mit eingeschriebener Post zu mahnen. Dabei ist ihm eine kurze Frist für die Lohnzahlung anzusetzen und es ist ihm die Konsequenz für den Fall anzudrohen, dass die Lohnzahlung weiterhin ausbleibt. Als Konsequenz kommt eine fristlose Kündigung oder die Arbeitsniederlegung in Frage. Als weitere Massnahmen kommen für bereits geleistete Arbeitsstunden das Einklagen des Lohnes beziehungsweise eine Betreibung in Frage.

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